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Prozess am Amtsgericht Eschwege. Wegen gemeinschaftlicher Brandstiftung mussten sich zwei Personen aus Waldkappel im Amtsgericht Eschwege verantworten. Hilfe habe sie bei dieser Spontanaktion, die in einer Nacht im September passierte, von einem jährigen Bekannten bekommen. Nun mussten sich die beiden Waldkappeler wegen gemeinschaftlicher Brandstiftung im Amtsgericht Eschwege vor dem Schöffengericht verantworten. Die beiden Angeklagten gaben die Tat nicht nur vor Gericht zu, sie gaben auch an, diese zu bereuen.
Beide bekamen eine Geldstrafe. Zu dieser Zeit sei sie schon nicht mehr mit dem jährigen Eigentümer des Autos zusammen gewesen. Doch die Wut auf den Ex-Partner sei immer noch vorhanden gewesen.
Denn dieser habe nicht nur das Auto ihres Sohnes bei einem Unfall geschrottet und sei dafür nicht aufgekommen. Eine Flasche Spiritus holte die Frau, so ihre Erklärung, aus dem Keller und übergoss damit die Reifen. Das Anzünden mit einem Stabfeuerzeug sei ihr jedoch misslungen, sodass der Jährige es ebenfalls versucht habe.
Das Auto brannte komplett aus. Der Schaden: Euro. Weshalb der Jährige bei der Aktion geholfen hat? Das könne er auch nicht mehr genau sagen, so der Waldkappeler. Im Nachgang wisse er, er hätte der Jährigen die Idee ausreden müssen.
Die Richterin verurteilte die gelernte Zahnarzthelferin, die von Hartz IV lebt, zu einer Geldstrafe in Höhe von Euro und den Mann, der als ungelernte Kraft als Hauswirtschafter arbeitet und Unterhalt für ein Kind zahlt, zu Euro Strafe. Zu Gute hielt die Richterin den Beiden, dass sie geständig waren, sie Reue zeigten und die Tat schon drei Jahre zurückliegt.