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November Wir brechen das Schweigen! Jede vierte Frau erlebte mindestens einmal in ihrem Leben Gewalt in einer Partnerschaft. Sexuelle Belästigung hat bereits mehr als die Hälfte aller Frauen erfahren. So haben die Mitglieder des Runden Tisches in den letzten Jahren zahlreiche Aktionen gestartet, um die Öffentlichkeit zu sensibilisieren.
Diese reichen von der Filmvorführung bis hin zur Verteilung von bedruckten Brötchentüten und Taschentüchern. Das zeigt, wie wichtig Aufklärung ist: häusliche Gewalt ist keine Privatangelegenheit, sondern eine Straftat! Zudem setzt sich der Runde Tisch dafür ein, dass Menschen, die bereits Opfer häuslicher Gewalt geworden sind, niedrigschwellige Hilfsangebote erhalten. Es handelt sich um Gewaltdelikte jeglicher Art, von Stalking über psychische Gewalt bis hin zu schweren körperlichen Misshandlungen, betroffen sind alle gesellschaftlichen sozialen Schichten, so die Information der Polizei.
Wir wollen die Bevölkerung aufrütteln und informieren, daher wehen am Montag, Für eingehende individuelle Beratungen sind bitte telefonisch oder per Mail Termine zu vereinbaren. Themen der Beratung können sein: Wege aus Partnerschaftskonflikten, Gewalterfahrung und sexualisierte Gewalt, Trennung und Scheidung, eine Krisensituation und anderes mehr. Wir unterstützen sie auch bei der Suche nach anderen geeigneten Beratungsangeboten für Sie. Nach Absprache kann die Beratung auch Vorort stattfinden!
Dabei haben Männer die gleichen Rechte und Möglichkeiten, mit Teilzeitarbeit die Belastung, die sich aus der doppelten Verantwortung für Familie und Job ergibt, zu stemmen. Trotzdem bedeutet Teilzeit vor allem für Männer oft ein Abenteuer, das am Anfang ziemlich viel Nerven kosten kann. Vor allem dann, wenn man seine Entscheidung ständig verteidigen muss. Da braucht Mann gute Argumente! Denn wenn man seine Pläne erklärt, findet man plötzlich Verständnis und Unterstützung. Argumentationshilfe bietet diese Broschüre des Bundesarbeitsministeriums.
Zum 1. Die früheren Regelungen stammten im Wesentlichen aus dem Jahr , seither hat sich die Arbeitswelt und die Erwerbstätigkeit der Frauen grundlegend gewandelt. Diese Broschüre informiert ausführlich über Rechte und Pflichten. Sie enthält das seit dem 1. Januar geltende Mutterschutzgesetz, die einschlägigen Regelungen aus dem Fünften Sozialgesetzbuch, dem Zweiten Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte sowie dem Versicherungsgesetz. Neben dieser Broschüre wird auf ein weiteres Angebot des Bundesfamilienministeriums hingewiesen: das Serviceportal "Familien-Wegweiser".